PERSISTENT, BIOAKKUMULIERBAR UND TOXISCH (PBT)

Gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) in seiner durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act geänderten Fassung hat die Environmental Protection Agency (EPA) am 6. Januar 2021 fünf (5) endgültige Vorschriften erlassen, um die Exposition gegenüber bestimmten persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Chemikalien (PBT) zu verringern (die "Vorschriften"). Diese Chemikalien reichern sich im Laufe der Zeit in der Umwelt an und können ein potenzielles Risiko für exponierte Bevölkerungsgruppen darstellen, darunter die Allgemeinbevölkerung, Verbraucher und gewerbliche Nutzer sowie anfällige Untergruppen (wie Arbeiter, Subsistenzfischer, Stämme und Kinder).

Die Regeln beschränken oder verbieten die Herstellung (einschließlich der Einfuhr), Verarbeitung und/oder Verteilung im Handel (einschließlich innerhalb von Artikeln) der folgenden PBT-Chemikalien:

  • Decabromdiphenylether (DecaBDE)
  • Phenol, isopropyliertes Phosphat 3:1 (PIP 3:1)
  • 2, 4, 6-tris(tert-Butyl)phenol (2, 4, 6-TTBP)
  • Hexachlorbutadien (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Digi International unterzieht seine Lieferkette einer sorgfältigen Prüfung, um sicherzustellen, dass alle von den Lieferanten gelieferten Produkte oder Komponenten den Bestimmungen des United States Toxic Substances Control Act und den damit verbundenen Vorschriften entsprechen. Digi International verlässt sich auf die Zusicherungen unserer Zulieferer, dass die von ihnen gelieferten Produkte und Komponenten mit dem Gesetz übereinstimmen und dass sie beabsichtigen, das Gesetz in Bezug auf die von ihnen an Digi International gelieferten Produkte und Komponenten kontinuierlich einzuhalten.

Diese Erklärung gilt für alle von Digi International hergestellten Produkte.   

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