Persistente organische Schadstoffe (POP)

Digi International, Inc. erklärt hiermit in alleiniger Verantwortung die vollständige Einhaltung der Verordnung (EU) 2019/1021 in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle unsere Produkte und Verpackungsmaterialien, die Erzeugnisse im Sinne von Artikel. 2(2); (im Folgenden zusammen als "Artikel" bezeichnet; einschließlich aller anderen Artikel, auch von Dritten, die zusammen mit unseren Produkten und Verpackungsmaterialien geliefert werden), insbesondere (aber ohne Einschränkung):

  • Einhaltung des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung der in Anhang I aufgeführten Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen (Artikel 3 Absatz 1 und Anhang I POP)
  • Einhaltung der Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung der in Anhang II aufgeführten Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen (Art. 3(2) und Anhang II POP.

Diese Erklärung gilt für alle von Digi International hergestellten Produkte.   

Digi International stellt ein Konformitätszertifikat für POP-Vorschriften aus.

Anfragen können per E-Mail an Environmental.Compliance@digi.com gesendet werden.