Digi International, Inc. erklärt hiermit in alleiniger Verantwortung die vollständige Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle unsere Produkte und Verpackungsmaterialien, die Erzeugnisse im Sinne von Art. 3(3); (im Folgenden zusammen als "Artikel" bezeichnet; einschließlich aller anderen Artikel, auch von Dritten, die zusammen mit unseren Produkten und Verpackungsmaterialien geliefert werden), insbesondere (aber ohne Einschränkung):
- Einhaltung der Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Art. 67 und Anhang XVII REACH)
- Einhaltung der Pflicht zur Mitteilung von Informationen über Stoffe in Artikeln (Artikel 33 Absatz 1)
- Digi International, Inc. erklärt hiermit, dass keines unserer Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß der aktuellen Kandidatenliste oberhalb eines Schwellenwerts von 0,1 % (w/w) auf Ebene des "komplexen" Erzeugnisses bzw. des "Bauteils" enthält (siehe Art. 3(3) und 33(1); für Details zur Neuinterpretation des Begriffs "Artikel" siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. September 2015 (Rechtssache C-106/14) und aktuelle ECHA-Leitlinien für Artikel.
Diese Erklärung gilt für alle von Digi International hergestellten Produkte.
Digi International stellt ein Konformitätszertifikat für die REACH-Verordnung aus.
Anfragen können per E-Mail an Environmental.Compliance@digi.com gesendet werden.