Lieferung, Import, Reexport und verbotene Verwendungen von Digi-Artikeln

Lieferung, Einfuhr und Verwendung

Die Lieferung von Digi-Verschlüsselungsprodukten impliziert nicht die uneingeschränkte Befugnis Dritter, eingeschränkte und nicht eingeschränkte Verschlüsselungen zu importieren, zu exportieren, zu übertragen, zu verteilen oder zu verwenden.

  • Importeure, Vertriebshändler, Kunden und Benutzer sind für die Einhaltung der Exportgesetze und -vorschriften der USA und der jeweiligen Länder verantwortlich.
  • Digi empfiehlt Importeuren, Händlern und Anwendern dringend, sich vor dem Einsatz von Verschlüsselungsprodukten über solche Vorschriften zu informieren.
  • Digi empfiehlt seinen Kunden, sich an ihren örtlichen Spediteur, Berater oder einen Anwalt mit Kenntnissen über internationale Exportanforderungen zu wenden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Verbotene Verwendungen

Produkte, Software und technische Daten von Digi dürfen ohne die Genehmigung von Digi und die entsprechende Genehmigung der US-Regierung weder direkt noch indirekt für Zwecke verwendet werden, die dem ursprünglichen Design und der beabsichtigten Anwendung (z. B. Kommunikations- und Netzwerkmanagement) widersprechen. Dies schließt die folgenden Aktivitäten ein, ist aber nicht darauf beschränkt:

  1. Entwerfen, Entwickeln oder Herstellen von Kernwaffen oder nuklearen Sprengkörpern; oder Planen, Durchführen oder Auswerten von Kernwaffentests oder Kernexplosionen.
  2. Planung, Unterstützung bei der Planung, Bau, Herstellung oder Betrieb von Anlagen für die chemische Verarbeitung von bestrahltem speziellen Kernmaterial, die Herstellung von Schwerem Wasser, die Trennung von Isotopen jeglicher Herkunft und speziellem Kernmaterial oder die Herstellung von plutoniumhaltigem Kernreaktorbrennstoff.
  3. Planung, Unterstützung bei der Planung, Konstruktion, Herstellung, Bereitstellung oder Änderung von Ausrüstung für die Herstellung chemischer oder biologischer Waffen, chemischer Vorläuferstoffe, Viren, Viroide, Bakterien, Pilze oder Protozoen.
  4. Konstruktion, Mitwirkung bei Konstruktion, Bau, Herstellung oder Bereitstellung von Ausrüstung für Bauteile, besonders konstruiert, geändert oder angepasst für die Verwendung in solchen Einrichtungen.
  5. Schulung von Personal in einer der oben genannten Tätigkeiten.

Wiederausfuhr von Digi Items

US-amerikanische und nicht-amerikanische Unternehmen, die Digi-Produkte oder -Technologie reexportieren, müssen die lokalen Exportbestimmungen und die US-Reexportbestimmungen einhalten. Hinweise zu Reexporten und anderen Offshore-Transaktionen, die Artikel mit Ursprung in den USA betreffen, finden Sie unter www.bis.doc.gov./licensing/reexportguidance.htm.

Wenn Sie mit einem Exportberater des Bureau of Industry and Security sprechen möchten, rufen Sie bitte die unten angegebene Nummer an oder besuchen Sie www.bis.doc.gov, um weitere Informationen zu erhalten.

Outreach and Educational Services Division, Washington, DC: 202 482-4811.

Datum der Veröffentlichung: November 25, 2009

Bitte senden Sie Fragen per E-Mail an Digi.Export.Council@digi.com.