Lieferung, Import und Verwendung
Die Lieferung von Digi-Verschlüsselungsprodukten impliziert nicht die uneingeschränkte Befugnis Dritter, eingeschränkte und nicht eingeschränkte Verschlüsselungen zu importieren, zu exportieren, zu übertragen, zu vertreiben oder zu verwenden.
- Importeure, Distributoren, Kunden und Benutzer sind für die Einhaltung der Exportgesetze und -vorschriften der USA und der jeweiligen Länder verantwortlich.
- Digi empfiehlt Importeuren, Distributoren und Anwendern dringend, solche Vorschriften vor dem Einsatz von Verschlüsselungsprodukten zu untersuchen.
- Digi empfiehlt seinen Kunden, sich an ihren lokalen Spediteur, Berater oder einen Anwalt mit Kenntnissen über internationale Exportanforderungen zu wenden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Verbotene Verwendungen
Produkte, Software und technische Daten von Digi dürfen ohne die Genehmigung von Digi und die entsprechende Genehmigung der US-Regierung weder direkt noch indirekt für Zwecke verwendet werden, die mit dem ursprünglichen Design und der beabsichtigten Anwendung (z. B. Kommunikations- und Netzwerkmanagement) nicht vereinbar sind. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf die folgenden Aktivitäten:
- Entwerfen, Entwickeln oder Herstellen von Kernwaffen oder nuklearen Sprengkörpern; oder Planen, Durchführen oder Auswerten von Kernwaffentests oder Kernexplosionen.
- Planung, Unterstützung bei der Planung, Bau, Herstellung oder Betrieb von Anlagen für die chemische Verarbeitung von bestrahltem speziellen Kernmaterial, die Herstellung von Schwerem Wasser, die Trennung von Isotopen jeglicher Herkunft und speziellem Kernmaterial oder die Herstellung von plutoniumhaltigem Kernreaktorbrennstoff.
- Entwerfen, Mitwirken beim Entwerfen, Konstruieren, Herstellen, Ausstatten oder Modifizieren von Ausrüstung für die Herstellung von chemischen oder biologischen Waffen, chemischen Vorläufersubstanzen, Viren, Viroiden, Bakterien, Pilzen oder Protozoen.
- Konstruktion, Mitwirkung bei Konstruktion, Bau, Herstellung oder Bereitstellung von Ausrüstung für Bauteile, besonders konstruiert, geändert oder angepasst für die Verwendung in solchen Einrichtungen.
- Schulung von Personal in einer der oben genannten Tätigkeiten.
Re-Export von Digi Items
US-amerikanische und nicht-amerikanische Unternehmen, die Digi-Produkte oder -Technologie reexportieren, müssen die lokalen Exportbestimmungen und die US-Reexportbestimmungen einhalten. Hinweise zu Reexporten und anderen Offshore-Transaktionen, die Artikel mit Ursprung in den USA betreffen, finden Sie unter www.bis.doc.gov./licensing/reexportguidance.htm.
Um mit einem Exportberater des Bureau of Industry and Security zu sprechen, rufen Sie bitte die unten angegebene Nummer an oder besuchen Sie www.bis.doc.gov für weitere Ressourcen.
Outreach and Educational Services Division, Washington, DC: 202 482-4811.
Datum der Veröffentlichung: November 25, 2009
Bitte senden Sie Fragen per E-Mail an Digi.Export.Council@digi.com.