Digi Export Compliance
Die Verschlüsselungsprodukte von Digi wurden entweder vom Bureau of Industry and Security (BIS), einer Abteilung des US-Handelsministeriums, das die Ausfuhren durch die Export Administration Regulations (EAR) regelt, geprüft oder kommen für eine Selbsteinstufung in Frage Diese Vorschriften beschreiben die Ausfuhrbeschränkungen für eine Vielzahl von Waren, Software und Technologien. Digi-Produkte fallen unter die Ausnahmeregelung für den Massenmarkt (Mass Market Exception), die Lizenzausnahme ENC (15 CFR Part 740.17) oder unterliegen keiner Lizenzpflicht (NLR) für alle Verkäufe, die nicht von der Regierung stammen. Die Website des U.S. Commerce Department's Bureau of Industry and Security bietet U.S.-Exportrichtlinien unter https://www.bis.doc.gov/licensing/exportingbasics.htm
Verschlüsselungsstatus
Die eingeschränkten Verschlüsselungslösungen und -produkte von Digi können für eine Vielzahl von Endanwendungen und Bestimmungsorten an Endverbraucher geliefert werden, ohne dass eine individuelle Exportgenehmigung beantragt werden muss.
Unrestricted-Lösungen und -Produkte von Digi können an die meisten Endnutzer für Endanwendungen weltweit ohne Lizenzierungspflicht geliefert werden. Sowohl die eingeschränkten als auch die nicht eingeschränkten Lösungen und Produkte von Digi wurden einer einmaligen Überprüfung durch die US-Regierung unterzogen und qualifizieren sich für die Lizenzausnahme ENC (15 CFR Teil 740.17(b)(2) und (b)(3)). Die Lösungen und Produkte von Digi für den Massenmarkt können gemäß 15 CFR Part 740.17(b)(1) selbst klassifiziert werden. Lösungen und Produkte für den Massenmarkt sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig und werden unter der Bezeichnung "NLR" (No License Required) exportiert.
Digi-Lösungen und -Produkte, die eine 64-Bit-Verschlüsselung oder weniger enthalten, dürfen an die meisten Endbenutzer weltweit geliefert werden, außer an Einrichtungen oder Endbenutzer in den folgenden Ländern: Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Alle Transaktionen müssen einer Compliance-Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine der Parteien einer Bestellung auf einer der verschiedenen Listen der verweigerten Parteien und verweigerten Unternehmen aufgeführt ist.
Um die Klassifizierung eines bestimmten Produkts zu bestimmen, besuchen Sie bitte Digis Produkt-Exportdaten-Tool
Sie können nach ECCN, CCATS und Digi-Teilenummer suchen.
Was müssen Sie über den Exportprozess wissen?
- Alle Transaktionen unterliegen den Exportkontrollen des Landes, aus dem sie stammen.
- Alle Transaktionen unterliegen auch den U.S.-Wiederausfuhrkontrollen, unabhängig vom Ort der Bestellung.
- Kein Produkt kann in US-Embargoländer versandt werden.
- Kein Produkt kann an eine Partei auf einer Verweigerungsliste versendet werden.
- Nur die eingeschränkten Produkte 5A002 und 5D002 werden von den USA streng kontrolliert, andere Länder unterscheiden jedoch nicht zwischen eingeschränkten und nicht eingeschränkten US-Produkten und kontrollieren alle 5A002- und 5D002-Produkte.
- Für alle eingeschränkten Produktbestellungen müssen Informationen zum Endverbraucher/Installationsort vorliegen. Distributoren, Spediteure und Depots sind KEINE Endverbraucher. Der Installationsort muss identifiziert und überprüft werden.
- Alle Transaktionen werden einer Compliance-Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass keine der Parteien eines Auftrags auf einer der verschiedenen Listen der verweigerten Parteien und verweigerten Unternehmen aufgeführt ist.
Lizenzantrag
Für staatliche und militärische Endverbraucher außerhalb der lizenzfreien EU-Zone ist eine US-Ausfuhrlizenz erforderlich. Falls erforderlich, wird Digi eine Exportlizenz für den Endverbraucher beantragen. Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen wird Digi feststellen, ob eine Lizenz beantragt werden muss. Digi wird die Lizenz im Namen des Endbenutzers beantragen. Digi wird immer versuchen, Kunden für Lizenzbefreiungen zu qualifizieren. Staatliche und militärische Nutzer außerhalb der lizenzfreien Zone der EU benötigen eine US-Ausfuhrlizenz.
U.S.-Exportbeschränkungen für Länder
Lizenzfreie EU-Länder |
Lizenzfreie Nicht-EU-Länder |
Embargo-Länder |
Alle eingeschränkten Produkte können geliefert werden, keine Lizenz, keine schriftliche Zusicherung erforderlich.
Österreich, Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten |
Alle eingeschränkten Produkte haben die folgenden Anforderungen:
Für eingeschränkte Verschlüsselungsprodukte ist ein Endbenutzer erforderlich.
Staatliche und militärische Endbenutzer müssen eine Lizenz haben. |
Kein Versand, bei Fragen wenden Sie sich an: Export.Compliance@digi.com
Kuba
Iran
Nordkorea
Syrien |
Zivile Lösungen: Eingeschränkte Verschlüsselung und uneingeschränkte Verschlüsselung
Digis eingeschränkte starke Verschlüsselungsprodukte und -lösungen können an die meisten zivilen/kommerziellen Endnutzer und Bestimmungsorte exportiert oder reexportiert werden, ohne dass eine individuelle Exportlizenz beantragt werden muss, mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Bestimmungsorte und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft sind. Länder, die in Teil 746 der EAR als Embargoländer aufgeführt sind, die eine Lizenz erfordern, sind Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Die unbeschränkten Produkte und Lösungen von Digi können an die meisten Endnutzer für Endanwendungen weltweit ohne Lizenzpflicht exportiert werden, mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Ziele Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Lösungen für die Regierung: Eingeschränkte Verschlüsselung
Regierungsstellen, die nicht in den folgenden Ländern ansässig sind, benötigen eine US-Ausfuhrlizenz, um eingeschränkte, nicht für den Einzelhandel bestimmte Artikel mit starker Verschlüsselung zu erhalten: Österreich, Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.
Lösungen für Regierungen: Uneingeschränkte Verschlüsselung
Die unbeschränkten starken Verschlüsselungsprodukte und -lösungen von Digi dürfen an die meisten staatlichen Endnutzer/Endverwendungen in allen Zielländern exportiert oder reexportiert werden, mit Ausnahme der Embargoländer und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft sind. Länder, die in Teil 746 der EAR als lizenzpflichtige Embargoländer aufgeführt sind, sind Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Zivile/kommerzielle oder staatliche Lösungen (64-Bit oder weniger)
Digi-Produkte und -Lösungen, die eine 64-Bit-Verschlüsselung oder weniger enthalten, dürfen an staatliche, zivile, militärische und kommerzielle Endnutzer weltweit geliefert werden, außer an Einrichtungen oder Endnutzer in den folgenden Ländern: Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Liste der verweigerten/eingeschränkten Parteien und der mit einem Embargo belegten Länder
Alle Digi-Produkte und -Lösungen unterliegen den Anti-Terrorismus-Kontrollen und dürfen nicht an Personen oder Einrichtungen geliefert werden, die auf der Denied/Restricted Parties List der US-Regierung aufgeführt sind, ohne dass zuvor eine Lizenz eingeholt wurde. Bitte prüfen Sie die Listen des U.S. Bureau of Industry and Security unter https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern für weitere Informationen.
Embargo-Länder
Digi-Produkte, einschließlich Verschlüsselungslösungen, dürfen an die meisten zivilen/gewerblichen Endnutzer in allen Gebieten exportiert oder reexportiert werden, mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Ziele und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft sind. Länder, die in Anhang 1 zu Teil 738 der EAR als Embargo-Destinationen aufgeführt sind, die eine Lizenz erfordern, sind Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Lieferung, Import und Verwendung
Die Lieferung von Digi Kryptoprodukten impliziert nicht die uneingeschränkte Berechtigung Dritter, eingeschränkte und nicht eingeschränkte Verschlüsselungen zu importieren, zu vertreiben oder zu verwenden.
- Importeure, Distributoren, Kunden und Benutzer sind für die Einhaltung der Exportgesetze und -vorschriften der USA und der jeweiligen Länder verantwortlich.
- Digi empfiehlt Importeuren, Distributoren und Anwendern dringend, solche Vorschriften vor dem Einsatz von Verschlüsselungsprodukten zu untersuchen.
- Digi empfiehlt seinen Kunden, sich an ihren lokalen Spediteur, Berater oder einen Anwalt mit Kenntnissen über internationale Exportanforderungen zu wenden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Verbotene Verwendungen
Produkte, Software und technische Daten von Digi dürfen ohne die Genehmigung von Digi und die entsprechende Genehmigung der US-Regierung weder direkt noch indirekt für Zwecke verwendet werden, die dem ursprünglichen Design und der beabsichtigten Anwendung (z. B. Kommunikations- und Netzwerkmanagement) widersprechen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf die folgenden Aktivitäten:
- Entwerfen, Entwickeln oder Herstellen von Kernwaffen oder nuklearen Sprengkörpern; oder Planen, Durchführen oder Auswerten von Kernwaffentests oder Kernexplosionen.
- Planung, Mitwirkung bei der Planung, Bau, Herstellung oder Betrieb von Anlagen zur chemischen Verarbeitung von bestrahltem Spezialkernmaterial, zur Herstellung von Schwerem Wasser, zur Trennung von Isotopen jeglicher Herkunft und Spezialkernmaterial oder besonders konstruiert für die Herstellung von plutoniumhaltigem Kernreaktorbrennstoff.
- Entwerfen, Mitwirken beim Entwerfen, Konstruieren, Herstellen, Ausstatten oder Modifizieren von Ausrüstung für die Herstellung von chemischen oder biologischen Waffen, chemischen Vorläufersubstanzen, Viren, Viroiden, Bakterien, Pilzen oder Protozoen.
- Konstruktion, Mitwirkung an Konstruktion, Bau, Herstellung oder Bereitstellung von Ausrüstung für Bauteile, besonders konstruiert, geändert oder angepasst für die Verwendung in solchen Einrichtungen.
- Schulung von Personal in einer der oben genannten Tätigkeiten.
Produkt-Exportdaten
Sie können das Produkt-Exportdaten-Tool verwenden, um die ECCN, das Ursprungsland, das Harmonisierte Zolltarifschema und den Verschlüsselungskontrollstatus zu ermitteln. Das Tool ist verfügbar unter Digi's Product Export Data Tool.
Re-Export von Digi Items
Nicht-amerikanische und US-amerikanische Unternehmen, die Digi-Produkte oder -Technologie reexportieren, müssen die lokalen Exportbestimmungen und die US-Reexportbestimmungen einhalten. Hinweise zu Reexporten und anderen Offshore-Transaktionen, die Artikel mit Ursprung in den USA betreffen, finden Sie unter https://www.bis.doc.gov/index.php/licensing/reexports-and-offshore-transactions.
Verkäufe an die Regierung
Der Verkauf von Digi-Produkten, mit Ausnahme derjenigen, die als (b)(2) für ENC auf ECCNs kategorisiert und in der Produkt-Exportdatensuche enthalten sind, ist an Regierungsstellen von Ländern zulässig, für die kein Embargo besteht.
Produkte, die bei der Suche nach Produktexportdaten gefunden werden, dürfen ohne US-Ausfuhrgenehmigung an Regierungsstellen in den unten aufgeführten Ländern exportiert werden (Teil 740 Ergänzung 3 "EU+8-Liste"). Alle anderen Regierungsverkäufe sind ohne Lizenzprüfung verboten.
Österreich, Australien, Belgien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
Bevor Sie einen Lizenzantrag ausfüllen, wenden Sie sich bitte an Export.Compliance@digi.com, um sicherzustellen, dass der Endbenutzer nicht unter eine der Lizenzausnahmekategorien fällt.
Bitte senden Sie Fragen zur Einhaltung von Exportvorschriften oder Berichte über Verstöße oder Bedenken per E-Mail an Export.Compliance.Team@digi.com.
Um mit einem Exportberater des Bureau of Industry and Security zu sprechen, rufen Sie bitte die unten angegebene Nummer an oder besuchen Sie www.bis.doc.gov für weitere Ressourcen:
Outreach and Educational Services Division, Washington, DC: 202-482-4811