Allgemeine Informationen zum Export

Digi Export Compliance

Die Verschlüsselungsprodukte von Digi wurden entweder vom Bureau of Industry and Security (BIS), einer Abteilung des US-Handelsministeriums, das die Ausfuhren durch die Export Administration Regulations (EAR) regelt, geprüft oder kommen für eine Selbsteinstufung in Frage Diese Vorschriften beschreiben die Ausfuhrbeschränkungen für eine Vielzahl von Waren, Software und Technologien. Digi-Produkte fallen unter die Ausnahmeregelung für den Massenmarkt (Mass Market Exception), die Lizenzausnahme ENC (15 CFR Part 740.17) oder unterliegen keiner Lizenzpflicht (NLR) für alle Verkäufe, die nicht von der Regierung stammen. Die Website des U.S. Commerce Department's Bureau of Industry and Security bietet U.S.-Exportrichtlinien unter https://www.bis.doc.gov/licensing/exportingbasics.htm

Status der Verschlüsselung

Die beschränkten Verschlüsselungslösungen und -produkte von Digi können an Endbenutzer für eine Vielzahl von Endverwendungen und Bestimmungsorten geliefert werden, ohne dass eine individuelle Ausfuhrgenehmigung beantragt werden muss.

Die unbeschränkten Lösungen und Produkte von Digi können an die meisten Endnutzer für Endanwendungen weltweit geliefert werden, ohne dass eine Lizenzierung erforderlich ist. Sowohl die beschränkten als auch die unbeschränkten Lösungen und Produkte von Digi wurden einer einmaligen Überprüfung durch die US-Regierung unterzogen und qualifizieren sich für die Lizenzausnahme ENC (15 CFR Teil 740.17(b)(2) und (b)(3)). Die Lösungen und Produkte von Digi für den Massenmarkt kommen für eine Selbsteinstufung gemäß 15 CFR Teil 740.17(b)(1) in Frage. Lösungen und Produkte für den Massenmarkt sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig und werden unter der Bezeichnung "NLR" (No License Required) exportiert.

Digi-Lösungen und -Produkte, die eine 64-Bit-Verschlüsselung oder weniger enthalten, können an die meisten Endnutzer weltweit geliefert werden, außer an Einrichtungen oder Endnutzer in den folgenden Ländern: Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.

Alle Transaktionen müssen einer Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine der Parteien eines Auftrags auf einer der verschiedenen Listen der verweigerten Parteien und Unternehmen aufgeführt ist.

Um die Klassifizierung eines bestimmten Produkts zu bestimmen, besuchen Sie bitte das Digi Product Export Data Tool

Sie können nach ECCN-, CCATS- und Digi-Teilenummern suchen.

Was müssen Sie über den Exportprozess wissen?
  • Alle Transaktionen unterliegen den Ausfuhrkontrollen des Landes, aus dem sie stammen.
  • Alle Transaktionen unterliegen auch den US-Wiederausfuhrkontrollen, unabhängig davon, wo die Bestellung aufgegeben wird.
  • Kein Produkt kann in Länder versandt werden, gegen die ein US-Embargo besteht.
  • An Personen, die auf einer Verweigerungsliste stehen, kann kein Produkt versandt werden.
  • Nur die beschränkten Produkte 5A002 und 5D002 werden von den Vereinigten Staaten streng kontrolliert; andere Länder unterscheiden jedoch nicht zwischen beschränkten und nicht beschränkten US-Produkten und kontrollieren alle 5A002- und 5D002-Produkte.
  • Für alle Bestellungen von eingeschränkten Produkten müssen Informationen über den Endverbraucher/Installationsort vorliegen. Vertriebshändler, Spediteure und Depots sind KEINE Endverbraucher. Der Installationsort muss identifiziert und überprüft werden.
  • Alle Transaktionen werden einer Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass keine der an einem Auftrag beteiligten Parteien auf einer der verschiedenen Listen verweigerter Parteien und verweigerter Unternehmen aufgeführt ist.
Lizenzantrag

Für staatliche und militärische Endverbraucher außerhalb der lizenzfreien EU-Zone ist eine US-Ausfuhrlizenz erforderlich. Falls erforderlich, wird Digi eine Exportlizenz für den Endverbraucher beantragen. Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen wird Digi feststellen, ob eine Lizenz beantragt werden muss. Digi wird die Lizenz im Namen des Endverbrauchers beantragen. Digi wird immer versuchen, Kunden für Lizenzbefreiungen zu qualifizieren. Staatliche und militärische Nutzer außerhalb der lizenzfreien Zone der EU benötigen eine US-Ausfuhrlizenz.

U.S. Exportbeschränkungen für Länder
Lizenzfreie EU-Länder Lizenzfreie Nicht-EU-Länder Embargo-Länder
Alle eingeschränkten Produkte können versandt werden, keine Lizenz, keine schriftliche Zusicherung erforderlich.

Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten.
Für alle eingeschränkten Produkte gelten die folgenden Anforderungen:

Für ein eingeschränktes Verschlüsselungsprodukt ist ein Endbenutzer erforderlich.

Staatliche und militärische Endnutzer müssen eine Lizenz haben.
Nichts versendet, wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie: Export.Compliance@digi.com

Kuba
Iran
Nordkorea
Syrien

*Darüber hinaus verkauft Digi derzeit keine Produkte an Parteien in Russland oder Weißrussland oder für die es Grund zu der Annahme gibt, dass die Endnutzung in diesen Ländern erfolgt.

 

Zivile Lösungen: Eingeschränkte Verschlüsselung und uneingeschränkte Verschlüsselung

Digis beschränkte starke Verschlüsselungsprodukte und -lösungen können an die meisten zivilen/gewerblichen Endnutzer und Bestimmungsorte exportiert oder reexportiert werden, ohne dass eine individuelle Exportlizenz beantragt werden muss, mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Bestimmungsorte und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft sind. Zu den Ländern, die in Teil 746 der EAR als Embargoländer aufgeführt sind, für die eine Lizenz erforderlich ist, gehören Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.
Die unbeschränkten Produkte und Lösungen von Digi können an die meisten Endnutzer für Endanwendungen weltweit ohne Lizenzpflicht exportiert werden, außer in die mit einem Embargo belegten Länder Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.

Lösungen für Regierungen: Eingeschränkte Verschlüsselung

Regierungsstellen , die nicht in den folgenden Ländern ansässig sind, benötigen eine US-Ausfuhrlizenz, um eingeschränkte, nicht für den Einzelhandel bestimmte Artikel mit starker Verschlüsselung zu erhalten: Österreich, Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.

Lösungen für Regierungen: Uneingeschränkte Verschlüsselung

Die unbeschränkten starken Verschlüsselungsprodukte und -lösungen von Digi können an die meisten staatlichen Endnutzer/Endverwendungszwecke in allen Ländern exportiert oder reexportiert werden, mit Ausnahme der Länder, für die ein Embargo besteht, und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten bezeichnet werden. Länder, die in Teil 746 der EAR als Embargoländer aufgeführt sind, für die eine Lizenz erforderlich ist, sind Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.

Zivile/kommerzielle oder staatliche Lösungen (64-bit oder weniger)

Digi-Produkte und -Lösungen mit einer 64-Bit-Verschlüsselung oder weniger dürfen an staatliche, zivile, militärische und kommerzielle Endnutzer weltweit geliefert werden, mit Ausnahme von Einrichtungen oder Endnutzern in den folgenden Ländern: Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.

Liste der verweigerten/eingeschränkten Parteien und der mit einem Embargo belegten Länder

Alle Digi-Produkte und -Lösungen unterliegen den Anti-Terrorismus-Kontrollen und dürfen nicht an Personen oder Einrichtungen geliefert werden, die auf der Denied/Restricted Parties List der US-Regierung aufgeführt sind, ohne dass zuvor eine Lizenz eingeholt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Listen des U.S. Bureau of Industry and Security, die Sie unter https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern einsehen können.

Embargo-Länder

Digi-Produkte, einschließlich Verschlüsselungslösungen, dürfen an die meisten zivilen/gewerblichen Endnutzer in allen Gebieten mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Bestimmungsländer und der Länder, die als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft sind, exportiert oder wiederausgeführt werden. Zu den Ländern, die in Anhang 1 zu Teil 738 der EAR als lizenzpflichtige Embargoländer aufgeführt sind, gehören Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien.

Lieferung, Einfuhr und Verwendung

Die Lieferung von Digi-Verschlüsselungsprodukten bedeutet nicht, dass Dritte uneingeschränkt befugt sind, eingeschränkte und nicht eingeschränkte Verschlüsselungen einzuführen, zu vertreiben oder zu verwenden.

  • Importeure, Vertriebshändler, Kunden und Benutzer sind für die Einhaltung der Exportgesetze und -vorschriften der USA und der jeweiligen Länder verantwortlich.
  • Digi empfiehlt Importeuren, Händlern und Anwendern dringend, sich vor dem Einsatz von Verschlüsselungsprodukten über solche Vorschriften zu informieren.
  • Digi empfiehlt seinen Kunden, sich an ihren örtlichen Spediteur, Berater oder einen Anwalt mit Kenntnissen über internationale Exportanforderungen zu wenden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Verbotene Verwendungen

Produkte, Software und technische Daten von Digi dürfen ohne die Genehmigung von Digi und der zuständigen US-Regierung weder direkt noch indirekt für Zwecke verwendet werden, die dem ursprünglichen Design und der beabsichtigten Anwendung (z. B. Kommunikations- und Netzwerkmanagement) widersprechen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die folgenden Aktivitäten:

  • Entwerfen, Entwickeln oder Herstellen von Kernwaffen oder nuklearen Sprengkörpern; oder Planen, Durchführen oder Auswerten von Kernwaffentests oder Kernexplosionen.
  • Planung, Mitwirkung bei der Planung, Bau, Herstellung oder Betrieb von Anlagen für die chemische Verarbeitung von bestrahltem besonderem Kernmaterial, für die Herstellung von schwerem Wasser, für die Trennung von Isotopen jeglicher Herkunft und besonderem Kernmaterial oder besonders konstruiert für die Herstellung von plutoniumhaltigem Kernreaktorbrennstoff.
  • Planung, Mitwirkung an der Planung, Konstruktion, Herstellung, Bereitstellung oder Änderung von Ausrüstung für die Herstellung von chemischen oder biologischen Waffen, chemischen Vorläufersubstanzen, Viren, Viroiden, Bakterien, Pilzen oder Protozoen.
  • Planung, Mitwirkung an der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Ausrüstung für Bauteile, die speziell für die Verwendung in solchen Einrichtungen ausgelegt, geändert oder angepasst sind.
  • Schulung von Personal in einer der oben genannten Tätigkeiten.
Produkt-Exportdaten

Sie können das Produkt-Exportdaten-Tool verwenden, um die ECCN, das Ursprungsland, das Harmonisierte Zolltarifschema und den Verschlüsselungskontrollstatus zu ermitteln. Das Tool ist verfügbar unter Digi's Product Export Data Tool.

Re-Export von Digi Items

Nicht-amerikanische und US-amerikanische Unternehmen, die Digi-Produkte oder -Technologie reexportieren, müssen die lokalen Exportbestimmungen und die US-Reexportbestimmungen einhalten. Hinweise zu Reexporten und anderen Offshore-Transaktionen, die Artikel mit Ursprung in den USA betreffen, finden Sie unter https://www.bis.doc.gov/index.php/licensing/reexports-and-offshore-transactions

Verkäufe an die Regierung

Verkäufe von Digi-Produkten, mit Ausnahme derjenigen, die als (b)(2) für ENC auf ECCNs kategorisiert und in der Produkt-Exportdaten-Suche aufgeführt sind, sind an Regierungsstellen von Ländern zulässig, gegen die kein Embargo besteht.

Produkte, die bei der Suche nach Produktexportdaten gefunden werden, dürfen ohne US-Ausfuhrgenehmigung an Regierungsstellen in den unten aufgeführten Ländern exportiert werden (Teil 740 Ergänzung 3 "EU+8-Liste"). Alle anderen Verkäufe an staatliche Stellen sind ohne Lizenzprüfung verboten.

Österreich, Australien, Belgien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten

Bevor Sie einen Lizenzantrag ausfüllen, wenden Sie sich bitte an Export.Compliance@digi.com, um sicherzustellen, dass der Endnutzer nicht unter eine der Lizenzausnahmekategorien fällt.

Bitte senden Sie Fragen zur Einhaltung der Exportbestimmungen oder Berichte über Verstöße oder Bedenken per E-Mail an Export.Compliance.Team@digi.com

Wenn Sie mit einem Exportberater des Bureau of Industry and Security sprechen möchten, rufen Sie bitte die unten angegebene Nummer an oder besuchen Sie www.bis.doc.gov, um weitere Informationen zu erhalten:

Abteilung Outreach and Educational Services, Washington, DC: 202-482-4811