Verkäufe an die Regierung

Der Verkauf von Digi-Produkten, mit Ausnahme derjenigen, die als (b)(2) für ENC auf ECCNs kategorisiert und in der ECCN-Suche aufgeführt sind, ist an Regierungsstellen von Ländern zulässig, gegen die kein Embargo verhängt wurde.

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Die in der ECCN-Suche gefundenen Produkte dürfen ohne US-Ausfuhrgenehmigung an Regierungsstellen in den unten aufgeführten Ländern exportiert werden (Teil 740 Ergänzung 3 "EU+8"-Liste). Alle anderen Regierungsverkäufe sind ohne Lizenzprüfung verboten.

Österreich, Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten.

Bevor Sie einen Lizenzantrag ausfüllen, setzen Sie sich bitte mit dem Digi Export Council in Verbindung, um sicherzustellen, dass der Endverbraucher nicht unter eine der Lizenzausnahmekategorien fällt.

Bitte senden Sie Fragen per E-Mail an Digi.Export.Council@digi.com.