F: Was wird als kontrollierte Technologie betrachtet?
A: Technologie kann aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik und der Terrorismusbekämpfung kontrolliert werden. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, die Design-, Entwicklungs- und Produktionstechnologie von Digi ("kontrollierte Technologie") zu schützen, um den unbefugten Zugriff von Ländern zu verhindern, die die weltweiten Verträge zur Nichtverbreitung von Waffen nicht ratifiziert haben oder anderweitig eingeschränkt sind. Mitarbeiter dürfen kontrollierte Technologie nicht elektronisch, mündlich oder physisch an Personen in diesen Ländern weitergeben, es sei denn, sie erhalten eine schriftliche Genehmigung vom Export Compliance Officer. (Hinweis: Vertraulichkeitsvereinbarungen gelten nicht als "schriftliche Genehmigung")
VonDigi kontrollierte Technologie
Informationen, die sich auf die Entwicklung, Produktion oder Verwendung der Produkte von Digi beziehen, können als exportkontrollierte Technologie gelten. Die EAR sieht vor, dass die Freigabe von Technologie oder Software an einen ausländischen Staatsbürger, ob in den Vereinigten Staaten oder im Ausland, einen Export darstellt. Ein ausländischer Staatsangehöriger ist jeder, der kein US-Bürger, ein Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA oder ein rechtmäßig aufgenommener Flüchtling/Asylant ist. Exporte können in der alltäglichen Weitergabe von Informationen an einen ausländischen Staatsangehörigen durch Beratung, Schulung, Firmenbesuche und Gespräche per E-Mail, Fax und Telefon auftreten.
Liste der benannten Ländergruppen
Die folgenden Länder (die D:1-Ländergruppe) unterliegen erweiterten Einschränkungen der nationalen Sicherheit. Die Transaktionen von Digi mit diesen Ländern erfordern möglicherweise eine zusätzliche Überprüfung: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Burma, Kambodscha, China, Georgien, Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Libyen, Macau, Moldawien, Mongolei, Nordkorea, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vietnam
E:1 Ländergruppe: Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien
E:2 Ländergruppe: Kuba
Eine Person aus Kuba benötigt eine Lizenz für die Beschäftigung, auch wenn kein eingeschränkter Zugang erforderlich ist.
F: Worauf bezieht sich der Verschlüsselungsstatus?
A: "Verschlüsselungsstatus" bezieht sich auf die Art der Genehmigung, die für den Export oder Reexport von Produkten mit Verschlüsselungsfunktion erforderlich ist. Bestimmte Produkte von Digi sind von den Verschlüsselungskontrollen ausgenommen, da ihre Hauptfunktionen oder Verschlüsselungsstärke (56 Bit oder weniger) nicht zu den Produkten gehören, die Beschränkungen unterliegen. Diejenigen, die als "Massenmarkt"-Güter gelten, dürfen nach einer BIS-Überprüfung oder einer Selbsteinstufung durch Digi in alle Bestimmungsländer mit Ausnahme der Ländergruppen E:1 und E:2 exportiert werden. Bestimmte weitere Digi-Produkte sind für den Export und Reexport unter der Lizenzausnahme ENC zugelassen, die den Versand in bestimmte Länder oder an bestimmte Endverbraucher einschränken kann.
F: Was bedeutet es, wenn ein Produkt als Mass Market klassifiziert ist?
A: Die Vorschriften der US-Regierung erlauben den Export der meisten Massenmarkt-Verschlüsselungsprodukte unter 5A992 oder 5D992, NLR nach Selbstklassifizierung. Bestimmte Produkte (Chips, Chipsätze, elektronische Baugruppen und feldprogrammierbare Logikbausteine, kryptografische Bibliotheken, Module, Entwicklungskits und Toolkits) erfordern eine Überprüfung durch das BIS; je nach Zielland können sie sofort nach Einreichung eines Überprüfungsantrags oder nach 30 Tagen exportiert werden. Produkte für den Massenmarkt können mit einer NLR-Genehmigung (No License Required) an die meisten Endverbraucher (einschließlich Endverbraucher der Regierung) in allen Ländern exportiert werden, mit Ausnahme der Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde oder die von den USA als Unterstützer des internationalen Terrorismus eingestuft werden: Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Produkte für den Massenmarkt kommen für die De-minimis-Behandlung in Frage. (ECCNs: 5A992, 5D992 mit Verschlüsselungsvermerk Mass Market) Waren, Software oder Komponenten (Chips, einige Toolkits, einige Softwaremodule).