F: Was gilt als kontrollierte Technologie?
A: Technologie kann aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik und der Terrorismusbekämpfung kontrolliert werden. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, die Design-, Entwicklungs- und Produktionstechnologie von Digi ("kontrollierte Technologie") zu schützen, um den unbefugten Zugriff von Ländern zu verhindern, die die weltweiten Verträge zur Nichtverbreitung von Waffen nicht ratifiziert haben oder anderweitig eingeschränkt sind. Mitarbeiter dürfen kontrollierte Technologie nicht elektronisch, mündlich oder physisch an Personen in diesen Ländern weitergeben, es sei denn, sie erhalten eine schriftliche Genehmigung vom Export Compliance Officer. (Hinweis: Vertraulichkeitsvereinbarungen gelten nicht als "schriftliche Genehmigung")
Von Digi kontrollierte Technologie
Informationen, die sich auf die Entwicklung, Produktion oder Verwendung der Produkte von Digi beziehen, können als exportkontrollierte Technologie gelten. Die EAR sieht vor, dass die Freigabe von Technologie oder Software an einen ausländischen Staatsangehörigen, ob in den Vereinigten Staaten oder im Ausland, eine Ausfuhr darstellt. Ein ausländischer Staatsangehöriger ist jeder, der kein US-Bürger, ein Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA oder ein rechtmäßig aufgenommener Flüchtling/Asylant ist. Exporte können in der alltäglichen Weitergabe von Informationen an ausländische Staatsangehörige im Rahmen von Beratungen, Schulungen, Firmenbesuchen und Gesprächen per E-Mail, Fax und Telefon bestehen.
Liste der benannten Ländergruppen
Die folgenden Länder (die D:1-Ländergruppe) unterliegen erweiterten Einschränkungen der nationalen Sicherheit. Die Transaktionen von Digi mit diesen Ländern erfordern möglicherweise eine zusätzliche Überprüfung: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Birma, Kambodscha, China, Georgien, Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Libyen, Macau, Moldawien, Mongolei, Nordkorea, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vietnam
E:1 Ländergruppe: Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien
E:2 Ländergruppe: Kuba
Eine Person aus Kuba benötigt für eine Beschäftigung eine Lizenz, auch wenn kein beschränkter Zugang erforderlich ist.
F: Worauf bezieht sich der Verschlüsselungsstatus?
A: "Verschlüsselungsstatus" bezieht sich auf die Art der Genehmigung, die für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten mit Verschlüsselungsfunktion erforderlich ist. Bestimmte Produkte von Digi sind von den Verschlüsselungskontrollen ausgenommen, da ihre Hauptfunktionen oder ihre Verschlüsselungsstärke (56 Bit oder weniger) nicht zu den Produkten gehören, die Beschränkungen unterliegen. Diejenigen Produkte, die als "Massenmarktartikel" eingestuft werden, können nach einer BIS-Überprüfung oder einer Selbsteinstufung durch Digi in alle Bestimmungsländer mit Ausnahme der E:1- und E:2-Ländergruppen exportiert werden. Bestimmte weitere Produkte von Digi sind für die Ausfuhr und Wiederausfuhr im Rahmen der Lizenzausnahme ENC zugelassen, die den Versand in bestimmte Länder oder an bestimmte Endverbraucher einschränken kann.
F: Was bedeutet es, wenn ein Produkt als Massenmarkt eingestuft wird?
A: Nach den Vorschriften der US-Regierung können die meisten Verschlüsselungsprodukte für den Massenmarkt nach Selbsteinstufung unter 5A992 oder 5D992, NLR ausgeführt werden. Bestimmte Produkte (Chips, Chipsätze, elektronische Baugruppen und feldprogrammierbare Logikbausteine, kryptografische Bibliotheken, Module, Entwicklungskits und Toolkits) erfordern eine Überprüfung durch das BIS; je nach Bestimmungsland können sie sofort nach Einreichung eines Überprüfungsantrags oder erst nach 30 Tagen ausgeführt werden. Produkte für den Massenmarkt können mit einer NLR-Genehmigung (No License Required) an die meisten Endnutzer (einschließlich staatlicher Endnutzer) in alle Länder exportiert werden, mit Ausnahme der Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde oder die von den USA als Unterstützer des internationalen Terrorismus bezeichnet werden: Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Für Massenmarktprodukte gilt die De-minimis-Regelung. (ECCNs: 5A992, 5D992 mit Verschlüsselungsvermerk Mass Market) Waren, Software oder Komponenten (Chips, einige Toolkits, einige Softwaremodule).